Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 397 — 
Drovinz Schlesten, Negicrungsbezirk TLiegnitz. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Laubaner Kreises 
Littr.. — 
übr Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Silbcrgwfchcn. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
r———————— bis , resp. vo. KKK 
iis . .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vvor .. bis .. . . .. mit (in Buchstaben) 
.. Thalern . . . . . . . . . . Silbergroschen bei der Kreis- Kommunalkasse zu 
Lauban. 
Lauban, den nn . .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Laubaner Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß 
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Schlesien, Regierungsbezirk Licgnitz. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Laubaner Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Laubaner Kreises 
Littr. — — Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .“ Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18 bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Lauban. 
Lauban, den ..ten .. 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Laubaner Kreise. 
  
(Nr. 7677—7678.) (Nr. 7678.)
	        
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