Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Das vorstehende spioilegiem welches Wir vorbehaltich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 2. Mai 1870. 
(L. 8.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
  
Provinz Sachsen, Regierungebczirk Ragdeburg. 
Obligation des Salzwedelschen Kreises 
Littr. M .. .. 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unteeerr .. Allerhöchst bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 29. Dezember 1869. wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage von 
35,000 Thalern Behufs Ankaufs des zum Bau der Stendal- Salzwedel-Uelzener 
Eisenbahn innerhalb des Kreises Salzwedel verwendeten Grund und Bodens be- 
kennt sich die erwählte kreisständische Kommission Namens des Kreises durch 
diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei- 
bung zu einer Darlehnsschuld von .. ... . .. Thalern Preußisch Kurant, welcher 
Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und welcher mit fünf Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Nüchahlung der ganzen Schuld von 35,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren durch Amor- 
tisation von zwei Prozent des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zin- 
sen von den getilgten Schuldraten, nach Maaßgabe des Tilgungsplans. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Juli jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
um meine Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gekündigen Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- 
gen soll, ösftmtlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei, zwei 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Vmiebfte- der Königlichen 
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