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vom Kreise beschlossenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände:
ꝛ diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens
er Gläubiger unkuͤndbare —8 ationen zu dem angenommenen Betrage von
278,550 Thalern ausstellen zu gHärsen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
#e Betrage von 278,550 Thalern, in Buchstaben: zweihundert achtundfiebzig
usend fünfhundertfunfzig Thalern, welche in folgenden Apoints:
150,000 Thaler à 500 Thaler,
65,000 nà 100
500000 à 50
13,555 à 25
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
sünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
en Folgeordnung jährlich vom Jahre 1873. ab mit wenigstens jahrlich Einem
Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuld-
verschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
berrüche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung
des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. Juni 1870.
(I. §.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
(Nr. 7699.) Pro-