Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Potedam. 
Obligation 
des 
Osthavelländischen Kreises 
Littr... % 
über 
............... ThalerPreußifchKuranh 
Auf Grund der unten enehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
31. Dezember 1868. wegen aissnahe einer Schul von 278,550 Thalern bekennt 
sch die ständische Kommission für den Chausseebau des Osthavelländischen Kreises 
mens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Hnrsehnsschuld von Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent 
jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 278,550 Thalern geschieht vom 
Jahre 1873. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem Monate 
Februar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Til- 
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- 
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechst drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Preußischen Staats- 
anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam, in dem Ost- 
havelländischen Kreisblatte, sowie in der zu Berlin erscheinenden Neuen Preußischen, 
Vossischen und National-Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an ge- 
rechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
Habe der ausgeßteenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Osthavelländischen Kreis-Kommunalkasse in Nauen, sowie bei einem von 
der unterzeichneten Kommission öffentlich bekannt zu machenden Bantien in 
er-
	        
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