Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7703.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an die Gemeinden Schlebusch und Wiesdorf, im Kreise 
Solingen, Regierungsbezirks Düsseldorf, für den Bau und die Unterhal- 
tung einer GemeindeChaussee von der Berlin-Cölner Staatsstraße bei 
Schlebusch über den Bahnhof Schlebusch nach der Cöln-Arnheimer Staats- 
straße bei Wiesdorf. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde- Chaussee von der Berlin-Cölner Staatsstraße bei Schlebusch über den 
Bahnhof Schlebusch nach der Cöln-Arnheimer Staatsstraße bei Wiesdorf, im 
Kreise Solingen, Regierungsbezirks Düsseldorf, genehmigt habe, verleihe Ich hier- 
durch den Gemeinden Schlebusch und Wiesdorf das Expropriationsrecht für die 
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Gtraze Zugleich 
will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats- Chausseen von Ihnen angewandt wer- 
den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei Vergehen auf 
die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Bad Ems, den 24. Juni 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
(Nr. 7704.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juli 1870., betreffend die Verleihung des Expro- 
priationsrechts an die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. Behufs Anlage 
einer Kanal- und Röhrenleitung. 
N von der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. beschlossen worden, durch 
Anlegung einer von den Gutsbezirken Mischen) Zielkeim, Perkuiken, Eiselbitten, 
Juglauken und einem Theile des fiskalischen Forstreviers Fritzen ausgehenden 
Kanal- und Röhrenleitung, in der durch den zurückerfolgenden Situationsplan des 
(Fr. 7703—7705.) Bau-
	        
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