Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 471 — 
Bank- und Handelszeitung, die Ostpreußische Zeitung, die Königsberger Hartung.- 
sche Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung 
in den andern genannten Blättern bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres 
Handelsministers zu treffenden Bestimmung. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchst- 
eigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, 
ohr jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befrie- 
digung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten 
Dritter zu präjudiziren. 
6 Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu 
machen. 
Gegeben Berlin, den 25. Juli 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
—— — — 
Schema A. 
Prioritäts-Obligation II. Emission 
der 
Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft 
Dieser Obligatlon sind 20 Zins- % Verzinsbar 
kupons nebst Talon beigefügt. über zu fünf Prozent. 
Fünfhundert Thaler (Einbundert Thaler) Preußisch Kurant. 
Inhaber dieser Obligation pat an die Ostpreußische Südbahngeselltcet Fünf- 
hundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Kurant zu fordern als Antheil an 
dem durch Königliches Privilegium vom n... 18. autorifirten Dar- 
lehn von 1,400,000 Thalern. Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Kupons 
zahlbar. 
Königsberg, den n.... .. 18.. 
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
N. N. N. N. N. N. 
Eingetragen sub Fol des Registers. 
N. N., Rendant. 
(Nr. 7708. Sche-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.