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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— r. 41.—
(Nr. 7727.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1870., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Schweinitzz im Regierungsbezirk Merseburg,
für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Collochau über
Lebusa bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Dahme.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Collochau im Kreise Schweinitz, Regierungsbezirk Merseburg, über
Lebusa bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Dahme genehmigt habe, verleihe
Ich bierdurch dem Kreise Schweinitz das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise
Schweinitz gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden EgzausfregeloTauiss, einschließsich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorscheiften, wie diese Bestiimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Sraaße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Wilhelm..
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgang 1870. (Nr. 7727—7728.) 75 (Nr. 7728.)
Ausgegeben zu Berlin den 2. September 1870.