Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 549 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— r. 41.— 
  
(Nr. 7727.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juli 1870., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an den Kreis Schweinitzz im Regierungsbezirk Merseburg, 
für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Collochau über 
Lebusa bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Dahme. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Collochau im Kreise Schweinitz, Regierungsbezirk Merseburg, über 
Lebusa bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Dahme genehmigt habe, verleihe 
Ich bierdurch dem Kreise Schweinitz das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
bau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise 
Schweinitz gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der 
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des 
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden EgzausfregeloTauiss, einschließsich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorscheiften, wie diese Bestiimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen 
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Sraaße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 20. Juli 1870. 
Wilhelm.. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1870. (Nr. 7727—7728.) 75 (Nr. 7728.) 
Ausgegeben zu Berlin den 2. September 1870.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.