Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Es werden ausgegeben: 
1500 Obligationen, jede zu 100 Thaler 150,000 Thaler, 
500 - 200 
100,000 
400 500 200,000 
50 .1000 50,000 
in Summa = 500,000 Thaler. 
Die Obligationen sind nach dem anliegenden Schema auszustellen, mit vier einhalb 
vom Hundert jährlich zu verzinsen, von Seiten der schuldnerischen Stadtgemeinde 
nach näherem Inhalt der Obligationen kündbar und von selbiger mindestens mit 
zwei und einhalb vom Hundert des Gesammt Kapitalbetrages der ausgegebenen 
Obligationen jährlich zu amortisiren. 
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Obligationen. Inhaber Sei- 
tens des Staats keinerlei Gewähr übernommen wird, ist nebst dem Schema der 
Obligationen, der Zinskupons und der zu diesen gehörigen Anweisungen (Talons) 
durch die Gesetz Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Infiegel. 
Gegeben Hauptquartier Saarbrücken, den 10. August 1870. 
A. .) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Provinz Schleswig-volstein. 
Altonaer Stadt-Obligation 
der 
Anleihe von Fuͤnfhundert Tausend Thalern 
Littr...... %%% 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant. 
(Ausgeferugt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 
Gesetz- Samml. von 1870. Stück ) 
Der Magistrat und das Stadtverordneten .Kollegium der Stadt Altona be- 
urkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber dieser Obligation von der 
(Nr. 7731.) 76° Stadt
	        
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