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(Nr. 7732.) Allerhöchster Erlaß vom 10. August 1870., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung ciner Chaussec
von Neuhaldensleben, im Kreise Neuhaldensleben des Regierungsbezirks
Magdeburg, über Satuelle bis zur Braunschweigischen Landesgrenze in
der Richtung auf Uthmoeden.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Neuhaldensleben, im Kreise Neuhaldensleben des Regierungsbezirks Magde.
burg, über Satuelle bis zur Braunschweigischen Landesgrenze in der Richtung
auf Uthmoeden genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern,
der Stadtgemeinde Neuhaldensleben, der Dorfgemeinde Satuelle und dem Gute
Detzel, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs.
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den vorgenannten Un-
ternehmern gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des
für die Staats--Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld. Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmun-
gen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, bierdurch ver-
leihen. Auch sollen die dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Hauptauartier Saarbrücken, den 10. August 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
–.—
(FNr. 77338 Ailerhöchster Erlaß vom 10. August 1870., betreffend die Verleihung des Rechts
zur Chausseegeld-Erbebung an den Kreis Ruppin, Regierungsbezirks
Potedam, auf der Kreis= Chaussee vom Babnhbofe zu Neustadt a. d. D.
nach Hohenofen.
A# Ihren Bericht vom 2. August d. J. will Ich dem Kreise Ruppin, im
Regierungsbezirk Potsdam, in Bezug auf die von ihm ausgebaute Kreis-Chaussee
vom Bahnhofe zu Neustadt a. d. D. nach Hohenofen, gegen die llebernahme der
(Nr. 7732—7734) chaussee-