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) die in den I# 6. 9. und 12. vorgeschriebenen Bekanntmachungen
erfolgen durch die in Nummer 12. angegebenen Blätter;
d) an die Stelle der im I. 7. erwähnten sechs Zahlungstermine sollen
vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten sechsten und
achten Zinszahlungstermins soll der vierte und beziehentlich fünfte
treten. Die Zinskupons können weder aufgeboten noch amortisirt
werden) jedoch sollen demjenigen, welcher den Verlust von Zins-
kupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Ma-
gistrate anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinskupons durch
Vorzeigung der Obligationen oder sonst glaubhaft darthut, nach
Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis
dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden.
14) Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die
Stadt Gleiwitz mit ihrer Steuerkraft und ihrem Veimögen.
Gleiwitz, den 15. Juni 1870.
Schema zu den Jinskupons.
Provinz Schlesicn, Negicrungsbezirk Oppceln.
Serie
Zinskupon + ..
über
.......... Zinsen
zu der
Obligation der Stadt Gleiwitz
Littr. .. ... —-. «
. Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am mo 18.
die halbjährlichen Zinsen der Stadtobligation Litt. m—noupQ.I mit ... ..
..... schreibeausderhiesigenKämmereikasse.
Gleiwitz,den..I·«.......... 18..
Der Magistrat.
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen.
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ab-
laufdes Kalenderjahres der Fälligkeit abgehoben
wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistrats.
mitglieder können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden;
doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift
eines Kontrolbeamten versehen werden.
Sche.