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Schema zu den Talons.
Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln.
Dalon
zu der
Obligation der Stadt Gleiwitz
Littr. „———
über
........ Thaler
zu fuͤnf Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeich-
neten Obligation die ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei
der hiesigen Kämmereikasse, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen
diese Aushändigung protestirt worden ist.
Gleiwitz, den ..ten ... 18..
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistrats-
mitglieder können mit Cettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden;
doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines
Kontrolbeamten versehen werden.
(Nr. 7738.) Konzessions-Urkunde für die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft, betreffend
den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Odenkirchen über Jülich nach
Düren an Stelle einer Eisenbahn von Erkelenz über Jülich nach Düren.
Vom 23. September 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft darauf angetragen
hat, sie von der Verpflichtung zur Ausführung einer Eisenbahn von Erkelenz
über Jülich nach Düren, zu deren Bau und Betrieb durch die Konzessions- und
Bestätigungs-Urkunde vom 26. September 1868. (Gesetz= Samml. S. 890.)
die lankesberrliche Genehmigung ertheilt ist, zu entbinden und dagegen zu geneh-
migen, daß von der Bergisch= Märkischen Eisenbahngesellschaft die in F. 5. des
mit ihr am 7. Mai 1864. (Gesetz= Samml. S. 520.) geschlossenen Vertrages
(r. 7737—7738.) vor-