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Provinz Hommern, Negierungebczirk Stettin.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises
Litte. —.i*ise .M .. ...
uͤber .......... Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
.. .... . . .. Thaler ... . . . . Silbergroschen.
(Die Zinskupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.)
Der Inhaber dieses Zinskupons epfängt geten dessen Rückgabe in der
Zeit vom 2. bis 15. Januar 18.., resp. vom 1. bis 15. Juli 18. und späterhin
dn Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vo . . .
.......... Imt(mBuchstabm)ThalernStlbergroschenbetder
Kreis Kommunalkasse zu Labes.
Labes, den . .ten ... . ... 18.
(Stempel.)
Die ständische Finanzkommission des Regenwalder Kreises.
Dieser Jinskuvon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nr
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nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlu
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Drovinz Hommern, Kegierungebezirk Stettin.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises
Lilr. 4%
über
Thaler.
Der Inhaber dieses Talons empfängt ohne weitere Prüfung seiner Legiti-
mation, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben worden 9 gegen
dessen Ruͤckgabe die für die vorstehend bezeichnete Obllgation neu auszufertigenden
Zinskupons für die nächsten fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kus Kom-
munalkasse zu Labes.
Labes, den n 18.
(Stempel.)
Die ständische Finanzkommission des Regenwalder Kreises.
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(Nr. 7748.)