Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 600 — 
Provinz Hommern, Negierungebczirk Stettin. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises 
Litte. —.i*ise .M .. ... 
uͤber .......... Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
.. .... . . .. Thaler ... . . . . Silbergroschen. 
(Die Zinskupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.) 
Der Inhaber dieses Zinskupons epfängt geten dessen Rückgabe in der 
Zeit vom 2. bis 15. Januar 18.., resp. vom 1. bis 15. Juli 18. und späterhin 
dn Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vo . . . 
.......... Imt(mBuchstabm)ThalernStlbergroschenbetder 
Kreis Kommunalkasse zu Labes. 
Labes, den . .ten ... . ... 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Finanzkommission des Regenwalder Kreises. 
Dieser Jinskuvon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nr 
4 
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlu 
des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Hommern, Kegierungebezirk Stettin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Regenwalder Kreises 
Lilr. 4% 
über 
Thaler. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt ohne weitere Prüfung seiner Legiti- 
mation, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben worden 9 gegen 
dessen Ruͤckgabe die für die vorstehend bezeichnete Obllgation neu auszufertigenden 
Zinskupons für die nächsten fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kus Kom- 
munalkasse zu Labes. 
Labes, den n 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Finanzkommission des Regenwalder Kreises. 
— — 
(Nr. 7748.)
	        
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