Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7748.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen des 
Wegeverbandes des Amtes Stolzenau, Provinz Hannover, im Betrage 
von 50,000 Thalern. Vom 21. Oktober 1870. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von der Vertretung des Wegeverbandes des Amtes Stolzenau 
unterm 28. August v. J.) 17. Januar, 18. März und 4. Juli d. J. zur Be- 
schleunigung des Ausbaues aller Landstraßen im Amte die Kontrahirung einer 
Anleihe beschlossen worden, wollen Wir auf den Antrag des gedachten Wege- 
verbandes: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver- 
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem Betrage von 
50,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der 
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit 
des . 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. und der Verordnung vom 17. Septem- 
ber 1867. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 50,000 Thalern, 
in Buchstahen. funfzig Tausend Thadern, welche in folgenden Apoints: 
30,000 Thaler à 100 Thaler, 
20,000 500 
— 50,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit 43 Prozent jährlich zu ver- 
zinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, 
vom Jahre 1876. ab, mit wenigstens jährlich vier Prozent des Kapitals, unter 
Juwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen, zu tilgen find, 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der 
rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die dar- 
aus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen 
zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 21. Oktober 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
(Nr. 7748.) Pro-
	        
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