Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 602 — 
Provinz Jannover, Landdrosteibezirk Sannover. 
Obligation 
des 
Wegeverbandes des Amtes Stolzenau 
Litr. g 
über 
........ ThalerPreusiifchKuraut. 
Auf Grund der von der Königlichen Landdrostei zu Hannover genehmigten 
Beschlüsse der Vertretung des Wegeverbandes des Amtes Stolzenau vom 
28. August 1869., 17. Januar, 18. März und 4. Juli 1870. wegen Aufnahme 
einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt sich der unterzeichnete Ausschuß des 
Wegeverbandes des Amtes Stolzenau Namens des Wegeverbandes durch diese, 
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung 
zu einer Darlehnsschuld von .. . .. . . . .. Thalern Preußisch Kurant, welche für 
den Landstraßenbau im Verbandsbezirke kontrahirt worden und mit 44 Prozent 
jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1876. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren mit min. 
destens vier Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
verschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt durch den Ausschuß der Wegeverbands- 
Vertretung vom Jahre 1876. ab in dem Monate März jeden Jahres. Die 
ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol- 
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachungen erfolgen wenigstens 
drei Monate vor diesem Termine im Monate . . . ... . . .. und zwar im Königlich 
Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte für Hannover, im Hannover— 
schen Kurier und im Hoyaer Wochenblatte — für den Fall des Eingehens eines 
dieser Blätter in einem anderen mit Genehmigung der Landdrostei zu bestimmen- 
den Blatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in einjährigen Terminen, am . ten . . . . . . . . .. „mit 43 Prozent in gleicher 
Münzsorte mit dem Kapital verzinset. 
Sowohl die Uhrchsinsen f als auch die zur Rückzahlung gekündigten Dar- 
lehne, können mit Eintritt der Fälligkeitstermine gegen Rückgabe der Kupons 
e-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.