Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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fertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhöchsten und Höchsten Ratifika- 
tionen vorgelegt werden, deren Auswechselung längstens binnen acht Wochen statt- 
finden wird. 
So geschehen Berlin, den 23. August 1870. 
König. Duddenhausen. v. Liebe. Gravenhorst. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
  
(Nr. 7752.) Allerhöchster Erlaß vom 16. September 1870., betreffend die nachträgliche Ver- 
leihung der Befugniß zur Chausseegeld-Erhebung und der fiskalischen 
Vorrechte für die Unterhaltung der von dem Kreise Grottkau, Regierungs- 
bezirk Orpeln, in Verlängerung der Kreis-Chaussee vom dem Bahnhofe 
bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf, Würben, Gührau, bis an 
die Grenze des Kreises Strehlen chausseemäßig ausgebauten Straßenstrecke 
von dem Uebergange dieser Chaussee über die Reisse-Brieger Eisenbahn 
bei Halbendorf, bez. von dem vorerwähnten Bahnhofe bis zum Münster- 
berger Thorthurm in der Stadt Grottkau. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage nachträglich genehmigt 
habe, daß von dem Kreise Grottkau, Regierungsbezirk Oppeln, in Verlängerung 
der durch Meinen Erlaß vom 16. März 1863. genehmigten Chausseelinie von 
dem Bahnhofe bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf, Würben, Gührau, 
bis an die Grenze des Kreises Strehlen, auch die Straßenstrecke von dem Ueber- 
gange dieser Chaussee über die Neisse.Brieger Eisenbahn bei Halbendorf, bez. von 
dem vorerwähnten Bahnhofe bis zum Münsterberger Thorthurm in der Stadt 
Grottkau chausseemäßig ausgebaut worden ist, bestimme Ich hierdurch, daß die 
Befugniß zur Chausseegeld.Erhebung und die fiskalischen Vorrechte, wie sie dem 
Kreise durch Meinen anderweiten Erlaß vom 16. März 1863. (Gesetz. Samml. 
1863. S. 157.) für jene Chausseelinie verliehen worden, demselben auch für die 
weiter ausgebaute Straßenstrecke zustehen sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Hauptquartier Meaux, den 16. September 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplig. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
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(Nr. 751—7758.) 85“ (Nr. 7753.)
	        
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