Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 627 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Niederunger Kreises 
I. Emission 
Litir. .. ... M .... 
über . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
Thaler .. . . ... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
.... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vom .. . . . . .. . . . .. bis .. ... .... . ... mit (in Buchstaben) 
. . . . Thalern . .. . . . . . .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse 
zu Heinrichswalde. 
.......... ,ben.«"18 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Niederunger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Erldbetrag 
nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahre 
der Fälligkeit erhoben wird. 
Pro- 
(Nr. 7753.)
	        
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