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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 50. —
(Nr. 7755.) Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung, betreffend die Vereinbarung mit
Hessen vom 11./17. Oktober 1870. wegen Ausdehnung der zwischen
Preußen und dem Großherzogthum Hessen bestehenden Uebereinkunft
bezüglich der Verhütung der Forst-, Feld-, Jagd-, Fischerci= 2c. Frevel
vom r ener 1861. auf das gesammte gegenseitige Staatsgebiet. Vom
3. Dezember 1870.
N die Verabredung getroffen worden ist, die zwischen Preußen und
dem Großherzogthum Hessen bestehende Uebereinkunft vom eenbe 1861. wegen
Verhütung der Forst., Feld., Jagd., Fischerei, 2c. Frevel, insoweit sich dieselbe
gemäß F. 46. des Bundesgesches über die Gewährung der Rechtshülfe vom
21. Juni 1869., beziehungsweise Artikel 47. des über denselben Gegenstand zwischen
dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Hessen abgeschlossenen Ver-
trages vom 18. März d. J. noch in Geltung befindet, auf das gesammte gegen-
seitige Staatsgebiet, unter Aufhebung der über diesen Gegenstand zwischen dem
Großherzogthum Hessen und den früheren Regierungen des Kurfürstenthums
Hessen, des Herzogthums Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der
freien Stadt Frankfurt geschlossenen Konventionen, nämlich:
1) der mit dem Kurfürstenthum Hessen wegen Verhütung und Bestrafung
der Forst., Jagd- und Fischerei-Frevel abgeschlossenen Uebereinkunft vom
EM sowie der weiteren wegen Ausdehnung dieser Ueberein-
kunft in den Jahren 1823., 1826.) 1838. und 1854. getroffenen Verein-
barungen,
2) der mit dem Herzogthum Nassau wegen Verhütung der Forstfrevel 2c.
abgeschlossenen Uebereinkunft vom 21./8. Januar 1822.,
3) der mit der Landgrafschaft Hessen-Homburg abgeschlossenen Uebereinkunft
wegen Verhütung und Bestrafung sowohl der Forst-, Jagd und Fischerei-,
als auch der Feld- und solcher Frevel, welche an Weiden- und anderen
Jahrgang 1870. (Nr. 7755.) Baum.
Ausgegeben zu Berlin den 14. Dezember 1870.