Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Hannover, Canddrosteibezirk Hildesheim. 
Erster (bis fünfter) Jinskupon (I.) Serie 
zur 
Obligation des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln, Amts Peine, 
IV. Emission 
Littr. 4% 
über Einhundert Tholer 
zu fünf Prozent Zinsen über fünf Thaler. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
2. Januar 18. und späterhin die Zinsen der vorbenanmten. Wegeverbands-Obli- 
Hatto für das Jahr vom 1. 18. bis 1. 18. mit 
ünf Thalern bei der Kasse des Weochecbande der Votgtet Hohenhameln. 
Hohenhameln, den ... . . . . . .. 
Die laut Beschlusses der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei 
Hohenhameln beauftragten Ausschußmitglieder. 
Dieser inskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht 3 vier Zahren nach dem Ablaufe des Kalender- 
jahres seiner Fälligkeit erhoben wird. 
Provinz Zannover, Landdrosteibezirk Sildcsheim. 
Dalon. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln, Amts Peine (IV. Emission), 
Littr über Einhundert Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Kasse des 
Wegeverbandes der Voigtei Hohenhameln. 
Hohenhameln, den enn ... 18.. 
Die laut Beschlusses der Vertretung des Wegeverbandes der Voigtei 
Hohenhameln beauftragten Ausschußmitglieder. 
  
(Nr. 7759.)
	        
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