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Provinz Preußen, Negierungsbezirk Königeberg.
Obligation
des
Fischhauser Kreises
II. Emission
Littr. %
über
. . .. .. ... . ... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unter . genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
15. Oktober 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Fischhauser Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo# Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von dreißig Tausend Thalern ge-
schieht vom Jahre 1871. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten
Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich,
unter JZuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Auchuhung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Staatsanzeiger, in dem
Fischhauser Kreisblatte, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königs-
berg, sowie in einer zu Königsberg und in einer zu Berlin erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und am 31. Dezember jeden Jahres,
von beute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit
jenem verzinset. Di
ie