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Anschlusse an die nach den Privilegien für die Stadt Barmen vom 27. Januar
1862. (Gesetz Samml. für 1862. S. 53. ff.) und vom 18. März 1867. (Gesetz-
Samml. für 1867. S. 517. und 518.) ausgefertigten in drei Serien unter
den Buchstaben A. B. C. zu Apoints von 500 Thalern, 200 Thalern und
100 Thalern, unter fortlaufender Nummer für jede Serie, auszugeben sind, und
zwar: 180,000 Thaler in Apoints zu 500 Thalern unter dem Buchstaben A.
und den fortlaufenden Nummern 681. bis 1040., 80,000 Thaler in Apoints
zu 200 Thalern unter dem Buchstaben B. und den fortlaufenden Nummern
701. bis 1100. und 40,000 Thaler in Apoints zu 100 Thalern unter dem
Buchstaben C. und den fortlaufenden Nummern 701. bis 1100. Die Aus-
stellung der Obligationen, welche mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen sind,
erfolgt nach dem durch das vorbezeichnete Privilegium vom 27. Januar 1862.
vorgeschriebenen Schema, und ist denselben ein Abdruck dieses und des Privilegii
vom 27. Januar 1862. beizufügen. Im Uebrigen finden auch auf die nach gegen-
wärtigem Privilegium zu emittirenden 300,000 Thaler städtischer Obligationen
die in dem mehrgedachten Privilegium vom 27. Januar 1862. enthaltenen Be-
stimmungen vollständige Anwendung, mit alleiniger Ausnahme des F. 3., der
dahin modifizirt wird, daß „die Mitglieder der nach Vorschrift dieses Paragraphen
bestellten Schuldentilgungs-Kommission, welche auch mit den die Ausstellung,
Verjinsung und Tilgung der nach diesem Privilegium zu emittirenden Obliga-
tionen betreffenden Geschäften zu betrauen ist, für die treue Befolgung der Be-
stimmungen hinsichtlich dieses Privilegii von Unserer Regierung zu Düsseldorf
mit Verweisung auf den in ihrer bezeichneten Eigenschaft geleisteten Eid zu ver-
pflichten sind.“
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorhaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 28. November 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Kerigirt im Büreau des Staats- Ministeriums.