Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. 
Reihe 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. 
Zinsschein #. .4 
(Trockener Stempel.) 
(Erster) Zinsschein 
zum 
Anleihescheine der Stadt Quedlinburg .# 
über 
Einhundert Thaler Vreußie Kurant. 
Inhaber empfängt am #ern .. . .... . an halbjährlichen Zinsen 
g der Quedlinburger gStadtzauptkaft- zwei Shals sieben Silbergroschen sechs 
ennige 
Vuedlinburg/ den ..ten. .. . .. . 18.. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsvorsitzenden und zweier Magistratsbeisitzer.) 
Neihe Zinoschtin ..... 
Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn sein Geld- 
betrag nicht innerhalb vier Jahren nach dem Schlusse 
des Kalenderjahres, in welchem er fällig geworden ist, 
erhoben, oder wenn die Vorderseite durchstrichen oder eine 
Ecke abgeschnitten wird. 
(Eigenhändige Namensunterschrift eines Kontrol- 
beamten.) 
Provinz Sachsen, Regierungebezirk Magdeburg. 
Anweisung 
zum 
Anleiheschein der Stadt Quedlinburg ##.4 
über 
Einhumdert Thaler 
zu vier und einhalb Prozent Zinsen. 
Inhaber empfängt gegen diese Anweisung pa den gorbe beseichneten Mnleihe- 
scheine die e Reihe Zinsscheine für die fünf Ja is 18.. bei der 
Stadthauptkasse zu Quedlinburg, sofern von dem ezer des Anleihescheines 
nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. 
Quedlinburg, den rr .... 18 
(Trockener Stempel.) 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsvorsitzenden und zweier Magistratsbeisitzer.) 
(Eigenhändige Namensunterschrift eines Kontrolbeamten.) 
(Nr. 7575.)
	        
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