Full text : Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

36  Conferenz  zu  Mühlhausen  1520.

Punkte  der  Erbverbrüderung  entstanden;  vor  allem  ob  es  nicht  pflichtgemäß
  sei,  in  dem  Satze,  der  von  der  gegenseitig  zu  gewährenden  Hilfe
spricht,  den  Kaiser  und  Papst  auszunehmen.  Auch  in  Betreff  der  Leistung
der  Erbhuldigung  sollten  uoch  weitere  Bestimmungen  getroffen  werden.
Man  kam  deßhalb  überein,  daß  jede  Parthey  zu  einer  Conferenz,  die
am  25.  Juni  (Montag  nach  S.  Johannes)  zu  Mühlhausen  stattfinden
solle,  drei  Räthe  schicke.  Von  Mühlhausen  sollten  sich  die  Räthe  in
die  sächsischen,  resp.  hessischen  Lande  begeben,  um  dort  die  Leistung  der
Erbhuldigung  in  Empfang  zu  nehmen.  82)  Von  krursächsischer  Seite
wurde  auf  diesem  Tage  zu  Mühlhausen  der  Entwurf  einer  Erbverbrüderung
  vorgelegt,  in  welcher  die  Ausnahme  der  Hülfeleistung  gegen
Kaiser  und  Papst  gemacht  war.  883)  Jedoch  derselbe  fand  keinen  Beifall
  und  schließlich  einigte  man  sich  dahin,  es  doch  bei  der  alten  Form
bewenden  zu  lassen.  83)  Noch  ein  anderer  Vorschlag  scheint  damals
gemacht  worden  zu  sein;  nemlich  dahin  gehend,  daß  die  Bestimmungen
der  Erbverbrüderung,  insbesondere  in  Bezug  auf  die  Ausstattung  der
Töchter,  nicht  blos  für  den  Fall  zu  Anwendung  kommen  sollen,  wenn
das  ganze  Haus  ausstirbt,  sondern  auch  dann,  wenn  nur  eine  Linie
in  dem  Hause  ausstirbt.  Doch  werden  wir  weiter  unten  hierauf  ausführlicher
  zu  sprechen  kommen.  s5)  Auch  der  Antrag,  daß  die  sächsischen
Fürsten  den  Titel  „Landgrafen  von  Hessen“  und  die  hessischen  den
„Herzöge  von  Sachsen“  von  nun  an  führen  sollten,  wurde  nicht  angenommen.
  55)  Dagegen  verständigte  man  sich  in  Betreff  der  Huldigung
  dahin,  daß  in  Zukunft  die  Beamten  den  Huldigungseid  nicht

 

82)  Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderung  1431—1555  Fol.  106.

83)  Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderungen  1373—1555  Fol.  239.

84)  Berichte  Cäsar  Pflugs  an  Herzog  Georg  von  Sachsen,  Erbverbrüderung
1431—1555  Fol.  98.

85)  Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderungen  1373—1555  Fol.  223.  Bemerkungen
zu  der  Erbverbrüderung  1520.

86)  J.  S.  Müller  Annales  S.  73.  Dresd.  St.-Arch.  Erbverbrüderung  1373
bis  1555  Fol.  227.