Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7781.) Bekanntmachung, betreffend die Seitens beider Haͤuser des Landtages ertheilte 
nachträgliche Genehmigung der Verordnung vom 17. August 1870. für 
die Hohenzollernschen Lande zur Ausführung der Gesetze über die Kriegs- 
leistungen und die Unterstützung hülfsbedürftiger Familien der zum Dienste 
einberufenen Mannschaften der Reserve, Gandwehr und Ersatreserve. 
Vom 12. Januar 1871. 
N die unter dem 17. August 1870. für die Hohenzollernschen Lande 
erlassene, durch die Gesetz Sammlung (Jahrgang 1870. S. 541.) verkündete Ver- 
ordnung zur Ausführung der Gesetze über die Kriegsleistungen und die Unter- 
stützung hälfsbedürftiger Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften 
der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve den beiden Häusern des Landtages vor- 
gelcgt. worden ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Zustimmung 
ertheilt. « 
Dies wird hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 12. Januar 1871. 
Koͤnigliches Staatsministerium. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow. . Gr. zu Eulenburg. 
Leonhardt. Camphausen. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Gofbuchdruckerei 
« (R. v. Decker).
	        
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