Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7795.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Februar 1871.) betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte an den Kreis Oels, Regierungsbezirk Breslau, 
für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Bernstadt 
über Wabnitz bis zur Wartenberger Kreisgrenze bei Reesewitz und einer 
Kreis-Chaussee von Juliusburg über Stampen bis zum Bahnhofe Bohrau 
der Rechten-Oder-Ufer Eisenbahn und von dort bis zum Dominialhofe 
Raake, im Kreise Oels. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Bernstadt über Wabnitz bis zur Wartenberger Kreisgrenze bei 
Reesewitz und einer Kreis-Chaussee von Juliusburg über Stampen bis zum 
Bahnhofe Bohrau der Rechten-Oder Ufer Eisenbahn und von dort bis zum 
Dominialhofe Raake, im Kreise Oels, Regierungsbezirk Breslau, genehmigt habe, 
Ich hierdurch dem Kreise Oels das ropriationsrecht für die zu diesen 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maßgabe der für die Staats- 
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will 
genannten Kreise gegen lüeterbehe der künftigen chausseemäßigen 
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats--Chausseen jedesmal geltenden Shausseegeh. 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be. 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Hauptquartier Versailles, den 10. Februar 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
   
   
  
Redigirt i üreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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