Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7809.) Allerhöchster Erlaß vom 3. April 187 ., betreffend die Verleihung des Rechts 
zur Erhebung von Chausseegeld auf der Chaussee von Ampfurth nach 
Schermke im Kreise Wanzleben, Regierungsbezirk Magdeburg. 
A# Ihren Bericht vom 24. März d. J. genehmige Ich, daß das dem Kreise 
Wanzleben im Regierungsbezirke Magdeburg durch Meinen Erlaß vom 11. Juli 
1870. (Gesetz. Samml. S. 529.) verliehene Recht zur Erhebung von Chaussee- 
eld auf den dort bezeichneten Kreis-Chausseen auf die unter Nr. 8. erwähnte, vom 
eise zu unterhaltende Chausseestrecke von Ampfurth nach Schermke unter gleichen 
Bedingungen zur Anwendung gebracht werde. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 3. April 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
(Tr. 7810.)
	        
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