Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 196 — 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Warendorf, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapital ab- 
ezogen. 
sezos Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreiig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Theil I. 
Titel 51. §##. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Warendorf. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Pinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver- 
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten 36 t der 
Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter 
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten 
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt 
werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Juurs 1875. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Jinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommu- 
nalkasse zu Warendorf gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons--Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
- zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Warendorf, den #rn 18. 
(I. S.) 
Der Landrath. Die kreisständische Kommission zur Be- Der Rendant. 
schaffung der Geldmittel für den Chaussee- 
bau im Warendorfer Kreise. 
Pro=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.