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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
(Nr. 7818.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1871., betreffend die Allerhöchste Genehmigung
1) eines Nachtrages zu dem Statute des Neuen landschaftlichen Kredit-
vereins für die Provinz Posen, 2) des ersten Nachtrages zu dem zweiten
Regulative vom 5. November 1866. und 3) der revidirten Taxordnung,
welche in die Stelle der Taxordnung vom 5. November 1866. (Gesetz-
Samml. von 1866. S. 681. ff.) tritt.
A# den Bericht vom 3. Mai d. J. will Ich in Folge der Beschlüsse der
im November v. J. stattgehabten Generalversammlungen der Jahresgesellschaften
und der Hauptgesellschaft des Neuen landschaftlichen Kreditvereins für
die Provinz Posen
1) den anliegenden Nachtrag zu dem Statute vom 13. Mai 1857.,
2) den anliegenden ersten Nachtrag zu dem zweiten Regulative vom 5. No-
vember 1866. und
3) die beigehende revidirte Taxordnung, welche in die Stelle der Taxordnung
vom 5. November 1866. (Gesetz Samml. von 1866. S. 681. ff.) tritt,
hierdurch genehmigen.
Dieser Erlaß ist nebst seinen Beilagen durch die Gesetz= Sammlung zu
veröffentlichen.
Berlin, den 15. Mai 1871. "
Wilhelm.
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.
An die Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten,
k#-des Innern, der Justiz und der Finanzen.
Jahrgang 1871. (Nr. 7818) 26 Nach-
Ausgegeben zu Berlin den 27. Mai 1871.