Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Nachtrag 
zu dem 
Statut des Neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz 
Posen vom 13. Mai 1857. 
(Gesetz Sammlung von 1857. S. 326. ff. — akr. Allerhöchsten Erlaß vom 
15. September 1858., Gesetz. Samml. von 1858. S. 525. f..) 
. Die Nummer 1. des HF. 3. des bezeichneten Statuts erhält folgen- 
den Zusatz: 
"4r Auch die in 3# prozentigen Pfandbriefen von dem älteren land- 
schaftlichen Kreditvereine gewährten Darlehen hindern die Bepfandbriefung 
Seitens des Neuen landschaftlichen Kreditvereins nicht, wenn für den 
noch nicht amortifirten Theil der alten Pfandbriefe Kaution bestellt wird. 
II. Das erste Alinea des H. 22. wird aufgehoben und durch folgende 
Bestimmung ersetzt: 
Die eingehenden Pfandbriefe werden mittels eines Stempels mit 
der Aufschrift „für immer dem öffentlichen Verkehre entzogen“ versehen, 
durch Einschneiden kassirt und mit den gleichzeitig einzuliefernden, 
nicht fälligen Kupons und Talons nach vorgängiger Verifikation dur 
Feuer vernichtet. 
III. Der F. 42. erhält folgenden Zusatz: 
Der Sondikus und dessen Stellvertreter, sofern dieselben die Qua- 
lifikation zum Richteramte besitzen, sind ermächtigt, die zur Durchführung 
der Bepfandbriefungs-Angelegenheiten erforderlichen Schuldverschreibungen 
und anderweitigen Erklärungen mit der Wirkung gerichtlicher Urkunden 
aufzunehmen. 
IV. Der J. 51. erhält folgenden Zusatz: 
Die Mitglieder des engeren Ausschusses werden, wenn sie nicht 
Mitglieder der Gencralversamwlun sind, mit berathender Stimme bei 
den Verhandlungen derselben zugezogen. 
V. Der F. 63. wird aufgehoben. An Stelle desselben tritt folgende 
Bestimmung: 
Der engere Ausschuß bestimmt auf den Vorschlag der Direktion 
die Blätter, durch welche die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachun- 
en des Kreditvereins erfolgen müssen. Aenderungen in Betreff dieser 
lätter werden durch die bisherigen Publikationsorgane, soweit solche 
noch existiren, andernfalls durch die neuerwählten Blätter, dreimal 
bekannt gemacht. « 
Erster
	        
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