Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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ein weißer Mergelkalk liegt, welcher sich der Ackerkrume theils mitgetheilt 
hat, theils durch die ihm beiwohnenden Eigenschaften sie hitzig macht. 
Er sagt gewöhnlich dem Hafer mehr zu, als dem Roggen. 
6) Haferboden zweiter Klasse. 
Dies ist mehrentheils lehmiger Sandboden, selten sandiger Lehm- 
boden, aber jedesmal in einer feuchten Lage, der Nässe zu Zeiten aus- 
gesett, oft auf einer anhaltenden Lehm- oder Thonschicht, mit einem 
ornertrage nach frischer Düngung von wenigstens 19 Scheffel Roggen 
pro Hektar, aber vorzüglich für Hafer geeignet. 
Demnächst gehört dem Werthe nach hierher der hin und wieder 
in größeren Flächen vorhandene humose Sandboden mit durchlassendem 
Untergrunde, in horizontaler niedriger Lage, mit einer Krume, die eine 
schwärzliche Farbe hat und aus feinkörnigem, stark mit säurefreiem Humus 
gemengtem Sande besteht. Er ist sehr empfindlich gegen die Einflüsse 
der Witterung und gewährt nur unsichere Ernten. Endlich wird in diese 
Klasse dem Werthe nach auch noch der strenge Thonboden, gewöhnlich 
strenger Weizenboden genannt, aufzunehmen sein. Derselbe ist eine ent- 
fernte Abart des Weizenbodens erster Klasse in seiner physischen Ab- 
stufung, und hat gewöhnlich den nämlichen Thongehalt, aber ohne die 
zur Lockerheit genügende Beimischung von Gewächserde oder Kalk. Er 
erschwert deshalb die Bestellung, das Aufgehen der Saat und die Aus- 
breitung der Wurzeln. Zuweilen hat er eine feuchte Lage, gesäuertes 
Eisen und mehrentheils eine hellbraune Farbe. Häufig findet er sich an 
Bergabhängen und liefert nur dürftige Erträge an Weizen oder Roggen 
und Hafer. 
7) Haferboden dritter Klasse. 
Der lehmige Sandboden fällt durch Trockenheit, Erschöpfung, 
Mangel an bindenden Bestandtheilen auf eine geringere Stufe und bildet 
alsdann die gegemwärtge Klasse. Er liefert im Durchschnitt mindestens 
17 Idesfe oggen pro Hektar, aber geringere Erträge an Sommer- 
früchten. 
8) Dreijähriger Roggenboden. 
9) Sechsjähriger Roggenboden. 
Beide Klassen umfassen den Sandboden mit 85 bis 94 Prozent 
Sand und 15 bis 6 Prozent abschwemmbarer Erde, werden im Drei- 
feldersystem nur aus der Ruhe durch Anbau von Roggen in einem 
Turnus von resp. drei und sechs Virg benutzt, und geben von dieser 
Frucht einen Kornertrag von 13 Scheffel pro Hektar; Lage, Terrain- 
form und Feuchtigkeitszustand entscheiden über die Einschätzung in die 
eine oder die andere Klasse. 
Das neunjährige Roggenland, wo es sich vorfinden sollte, bleibt 
außer Ansatz. 4 
 
	        
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