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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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— Nr. 14. —
(Nr. 7821.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen
der Stadt Hanau im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 15. Mai 1871.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem vom Stadtrathe der Stadt Hanau im Einverständnisse mit dem
Bürgerausschusse daselbst beschlossen worden, die für den Ankauf der dortigen
Gasfabrik nebst Zubehör und Inventar erforderlichen Geldmittel im Wege der
Anleihe zu beschaffen, und zu diesem Behufe der gedachte Stadtrath die Ermäch-
tigung zur Ausgabe auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskupons versehener
Obligationen nachgesucht hat, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. und der Verordnung vom 17. September 1867. (Gesetz-
Samml. 1833. S. 73. und 1867. S. 1518.) durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung von 100,000 Thalern, in
Buchstaben: „Einhundert Tausend Thalern“ Hanauer Stadtkassen-Obligationen,
welche in folgenden Apoints:
Littr. A. Nr. 1. bis 80. 80 Stück à 500 Thaler,
Littr. B. Nr. 1. bis 600. 600 Stück à 100 Thaler,
nach dem anliegenden Schema, auf jeden Inhaber lautend, auszufertigen, mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar,
nach dem festgestellten Tilgungsplane zurückzuzahlen sind.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
und ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung
eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen, ertheilen, ist durch die
Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 15. Mai 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Jahrgang 1871. (Nr. 7821.) 29 Schuld-
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1871.