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Die jeweilig zu tilgenden Schuldverschreibungen werden jährlich im Monat
Juni durch Verloosung bestimmt. Das Verloosungsergebniß wird in demselben
Monat durch den Königlich Preußischen Staatsanzeiger, das Hanauer Kreisblatt
und die Hanauer Zeitung bekannt gemacht.
Nach Verloosung im Juni hort die Verzinsung der betreffenden Obligation
mit Ablauf desselben Halendersahres auf. Der Betrag der hiernach nicht mehr
zu vergütenden, bei der Kapitalrückzahlung aber fehlenden Zinsabschnitte wird
am Kapital abgezogen.
Der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals verjährt 30 Jahre nach dem
Rückzahlungstermine zu Gunsten der Stadtkasse.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals soll in der Regel nur gegen
Rückgabe der betreffenden Zinsabschnitte, beziehungsweise dieser Schuldverschrei-
bung, bei der hiesgen Stadtkasse erfolgen.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Kurhessischen Verordnung vom 18. De-
zember 1823. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Hanau (Verordnung vom
26. Juni 1867. J. 10.).
Zinsabschnitte können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust eines Zinsabschnitts vor Ablauf der fünf.
jährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet und den stattgehabten
Besitz des Zinsabschnitts durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag des
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsabschnitts gegen Quittung
ausgezahlt werden.
Beim Verlust eines Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-
abschnitt- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, wenn solche rechtzeitig
zu diesem Zweck vorgezeigt wird.
Zu dessen Beurkundung haben wir, Oberbürgermeister und Stadtraths-
Mitglieder der Stadt Hanau, diese Schuldverschreibung eigenhändig unterschrieben
und das Stadtsiegel beigedrückt.
Hanau, . . . ..... . . . . . .. 18..
Der Oberbuͤrgermeister. Die Mitglieder des Stadtraths.
(Trockenstempel.)
(Die Unterschriften werden eigenhändig vollzogen, Zahl der Stadtraths-Mitglieder: 12).
(Tr. 7821.) 29° Til.