Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

 

Uerjährt  Ende  1877.

 

—

hebung  von  fünf  Prozent  Zinsen  für  die

(Trockenstempel.)

1“

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  hen  dess

über
en  Rückgabe
ee  vom  1.  Juli  18

r

 

 

 

 

 

 

 

Gemerkungen,  betrefsend  die  Zinsabschnitte  und  den  Talon.

Die  Zinsabschnitte  und  der  Talon  werden  unter  der  Zeile  Der  Stadtrathden
  Namen  des  Oberbürgermeisters  oder  seines  Stellvertreters  aus  der  Zeit,
in  welche  ihr  Datum  fällt,  tragen,  und  zwar  in  Lettern.

Sie  werden  mit  dem  kleinen  Stempel  der  Stadt  Hanau  versehen  sein  (trocken).
Sie  werden  die  eigenhändige  Namensunterschrift  eines  Magistratsbeamten  in
der  rechten  Ecke  unten  tragen.

.Der  Talon  wird  in  doppelter  Breite,  als  wie  die  Zinsabschnitte,  gedruckt,  und
Pvar  in  abweichenden  Lettern.

Die  Zinsabschnitte  werden  fortlaufend  bis  zum  Abtrag  des  Anlehens  numerirt
werden  und  diese  Nummern  (außer  in  Schwarz  links  oben)  noch  in  buntem
Ueberdrur  rechts  in  der  Mitte  zeigen  (in  Roth  bei  Littr.  A.,  in  Blau  bei
Sittr.  B.).

4
6
8.
10

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Kupon
Stadtkasse  vom
(Stempel.)

für  fünf  Prozent

zwei  Thaler  funfzehn  Sie

Am  1.  Juli  1872.

für  erste  Hälfte  1872.
Der  Stadtrath.

insen  des  Antheils  von  100  Thalern  am  Anlehen  hiesi
18..,  pro  erstes  Halbjahr  1872.

zahlt  die  Stadtkasse  zu  Hanau  dem  Heeberkringer  dlef,  Kpons
ergroschen

Littr.  .

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ger
vdt.

 

#

zur  Schuldverschreibung  der  Stadt  Hanau

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