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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 16.
(Nr. 7826.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Mai 1871., betreffend die Verleihung der siskalischen
Vorrechte an den Kreis Rosenberg, Regierungsbezirk Marienwerder) für
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Sobiewolla-
Mühle, unweit Albrechtsthal an der Graudenz-Altfelder Chaussee über
Limbsee und Ludwigsdorf bis zur Marienwerder Kreisgrenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee im Kreise Rosenberg, Regierungsbezirk Marienwerder, von Sobiewolla-
Mühle, unweit Albrechtsthal an der Graudenz-Altfelder Chaussee über Limbsee
und Ludwigsdorf bis zur Grenze mit dem Kreise Marienwerder zum Anschluß
an die dort im Bau begriffene Chaussee nach Gr. Bandtken genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Rosenberg das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs= Materialien, nach Magabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezu auf diese Straße. Zugleich
will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chansffeemähigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ilnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Mai 1871. Z
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für del, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Jahrgang 1871. (Nr. 7836—7827. 31 (Nr. 7827.)
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juni 1871.