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Provinz Preußen, Regierungobezirk Marienwerder.
Obligation
des
Rosenberger Kreises
fünfte Emission
Littrt M ....
uͤber
»........ Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unterm .. genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
26. Juni 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 26,000 Tbalern bekennt
sich die unterzeichnete Chausseebau-Kommission Namens des Kreises darch diese,
für jeden Inhaher gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu
einer Darlehnsschuld von ....... ... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den
Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu insen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 26/000 Thalern geschieht vom
Jahre 1874. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 32 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 14 Prozent des
Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei-
bungen, nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. ·
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung . vom Jahre 1874. ab in dem
Monate Mai jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekammnt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte
der Königlichen Regierung zu Marienwerder, in dem Staatsanzeiger, in einer
u Königsberg und in einer zu Danzig erscheinenden Zeitung, sowie in dem
Roosenbesger eisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli, von heute an gerechnet,
mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
(Nr. 7827. 31“ Die