Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 240 — 
Die Auskahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gobe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Rosenberg in Westpr.) und zwar auch in der 
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun 
sind auch die dazu gehörigen Jinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die schtenon Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abge- 
ogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Käch tlung termins nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts. Ordnung Theil I. 
Titel 51. S. 120. seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Rosenberg in 
estpr 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver- 
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Beg der 
Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter 
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und 
bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 1878. ausgegeben. Für die weitere e werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons= Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Rosenberg in Wesipr. gegen Ablieferung des der älteren Zins- 
kupons Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus- 
händigung der neuen Zinskupons. Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, 
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der dürrdienh eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Rosenberg in Westpr., den #een 18. 
Die Chausseebau-Kommission. 
Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.