Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Kreis-Obligation
sind  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurückzuliefern.
  Für  die  schenken  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  abgezogen.


Die  Fekundigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren,
vom  Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  an  gerechnet,  nicht  erhobenen
Linsen,  verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Kreis.
Obligationen  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  Th.  I.
Tit.  51.  F.  120.  sequ.  bei  der  Königlichen  KreisgerichtsDeputation  zu  Rathenow.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz
der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Kreis-Obligation  oder  sonst  in  glaubhafter
  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten
  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt
  werden.

Mit  dieser  Kreis-Obligation  sid.  halbjährige  Zinskupons  bis
um  Schlusse  des  Jahres  4  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden  Zinskunons
  auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-  Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kom.
munalkasse  zu  Rathenow  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-  Serie
beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushänigung  der

euen  Zinskupons=  Serie  an  den  Inhaber  der  Kreis-Obligation,  sofern  deren
orzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

HPur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift

ertheilt
Rathenow,  den  #en.  18..

Die  staͤndische  Kommission  fuͤr  den  Chausseebau  im  Kreise  Westhavelland.

(Vr.  884.)  Pro-