Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 18.— 
  
(Nr. 7836.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1871., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung ciner Gemeinde- 
Chaussee von der Mühlhausen-Wanfrieder Staatsstraße bei der güldenen 
Holzecke im Kreise Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, über Diedorf, 
Wendehausen und Klein-Töpfer bis zur Wanfried-Treffurter Staatsstraße 
bei der Heldraer Feldmühle, an die Bauunternehmer, die Stadtgemeinde 
Treffurt und die ländliche Gemeinde Diedorf. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von der Mühlhausen-Wanfrieder Stlntsstraße bei der güldenen Holzecke 
im Kreise Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, über Diedorf, Wendehausen und 
Klein-Töpfer bis zur Wanfried-Treffurter Staatsstraße bei der Heldraer Feldmühle, 
genchmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern, der Stadtgemeinde 
reffurt und der ländlichen Gemeinde Diedorf, das Expropriationsrecht für die 
z dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
er Chausseebau- und Unterhaltungs. Materialien, nach Maßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 15. Mai 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
–—. 
Johrgang 1871. (Nr. 7936—7837.) 33 (Nr. 7837.) 
Ausgegeben zu Berlin den 3. Juli 1871.
	        
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