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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 18.—
(Nr. 7836.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1871., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung ciner Gemeinde-
Chaussee von der Mühlhausen-Wanfrieder Staatsstraße bei der güldenen
Holzecke im Kreise Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, über Diedorf,
Wendehausen und Klein-Töpfer bis zur Wanfried-Treffurter Staatsstraße
bei der Heldraer Feldmühle, an die Bauunternehmer, die Stadtgemeinde
Treffurt und die ländliche Gemeinde Diedorf.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde-
Chaussee von der Mühlhausen-Wanfrieder Stlntsstraße bei der güldenen Holzecke
im Kreise Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, über Diedorf, Wendehausen und
Klein-Töpfer bis zur Wanfried-Treffurter Staatsstraße bei der Heldraer Feldmühle,
genchmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern, der Stadtgemeinde
reffurt und der ländlichen Gemeinde Diedorf, das Expropriationsrecht für die
z dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
er Chausseebau- und Unterhaltungs. Materialien, nach Maßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 15. Mai 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
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Johrgang 1871. (Nr. 7936—7837.) 33 (Nr. 7837.)
Ausgegeben zu Berlin den 3. Juli 1871.