Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 257 — 
Drovinz Sannover. 
Zin Skupon 
zur 
Obligation der Provinz Hannover 
LT. ittr. .. ... t .. ... 
uüber ..... Thaler zu . . .. . Prozent Zinsen 
uͤber 
..... ThalerSilbergrofchcnPfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
-#ten 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Obligation für 
3 Halbjahr vom ... .... . ... bis ...... . . ... mit (in Buchstaben) .. Tha- 
..... Silbergroschen bei der ständiszen Hauptkasse zu Hannover. 
Hamover, den . . . .. 
Das Landesdirektorium br Provinz Hannover. 
(Trockenes Siegel.) 
(Unterschrift oder Faksimile der Unterschrift zweier Mitglieder des Landesdirektoriums und 
eigenhändige Gegenzeichnung eines Kontrolbeamten.) 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Sannover. 
Dalon 
zur 
Obligation der Provinz Hannover 
Littr % 
über.. Thaler . . . .. Prozent Zinsen. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbe- 
nannten Obligation der Provinz Hannover die “ Serie Zinskupons für die 
Jahre 18. bis 18. bei der gändischen Haupiiase zu Hannover. 
Hannover, den #e 
Das Landesdirektorium r Probinj Hannover. 
(Trockenrs Siegel.) 
(Unterschrift oder Faksimile der Unterschrift zweier Mitglieder des Landesdirektoriums und 
igenhandige Gegenchnung eines Kontrolbeamten, 
(Kr. 7887—7838.) (Nr. 7838.) 
 
	        
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