Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg. 
Obligation 
des 
Wanzlebener Kreises 
Littr. ..... MX .... 
IV. Emission 
uͤber 
..... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unten bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 
28. Januar 1869, wegen Aufnahme einer Schuld von resp. 38,000 Thalern 
und 20,000 Thalern = 58,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission 
ür den Chausseebau des Wanzlebener Kreises Namens des Kreises durch diese, 
ür jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung 
" einer Schuld von ... . . ... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis 
ontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 58),000 Thalern geschieht 
vom Jahre 1873. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren aus 
einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent 
jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach 
Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch unlausende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausSgeloosten, sowie die 
Fekundigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung rrfolg sechs, drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Koöniglich Preu- 
ßischen Staatsanzeiger zu Berlin, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung 
i deburg, dem Kreisblatte für die Kreise Oschersleben und Wanzleben, dem 
agdeburger Korrespondenten und der Neuen Preußischen Zeitung zu Berlin. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinst. 
(. 7842)) 37° Die 
  
  
  
 
	        
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