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ctz und Perordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
—K# .
München, den 7. März. 1891.
Inhalt:
Bekauntmachung vom 27. Februar 1891, die Einreihung der Sladtgemeinde Neu-lillm in die Rlasse der den
Kreisverwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betreffend. Verleihung der Würde cines erb-
lichen Reichsrathes der Kronc Bayern. — Staatsdienst Nachrichten. Auszug aus der Adelsmatrikel des
Königreiches-
.G
Nr 3328.
Bekauntmachung, die Einreihung der Stadtgemeinde Neu= Ulm in die Klasse der den Kreis-
verwaltungsstellen unmittelbar untergeordneten Städte betreffend
R. Staatsministerium des Innern und KN. friegsministerium.
Inhaltlich einer Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 6 vom
21. Febrnar l. Is. (Seite 24) wurde die Stadtgemeinde Nen-Ulm mit der Wirksamtkeit
vom 1. März 189“ an in die Klasse der den Kreisverwaltungsstellen unmittelbar unter-
geordneten Städte eingereiht.
Demgemäß ist in Anlage 1 der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom
19. Januar 1889 (Beilage zum Gesetz= und Verordnungsblatte Nr. 8) bei den Verwaltungs
bezw. Aushebungsbezirken des Landwehrbezirks Augsburg der Magistrat Neu-Ulm, und
zwar an vorletzter Stelle hinter dem Magistrate Augsburg, einzuschalten.
München, den 27. Februar 1891.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Safferling.
Der Chef der Central-Abtheilung:
Sixt, Oberst z. D.
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