Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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KC. 15. 
Die Mitglieder der Synode erhalten während der Theilnahme an der 
Versammlung Tagegelder und Reisekosten. 
Die Tagegelder der Mitglieder werden auf drei Thaler für jeden Sitzungs- 
und Reisetag festgestellt. 
An HMisckoften erhalten die Synodalen 74 Sgr. für jede Meile per Eisenbahn 
oder per Post, 20 Sgr. für jede Meile, welche mit anderen Verkehrsmitteln 
zurückgelegt wird. 
Zur Bestreitung der Büreau= und sonstigen sächlichen Kosten wird dem 
Vorstand ein Pauschquantum zur Verfügung gestellt, welches nach Anhörung 
des Vorstandes von dem Konfistorium, dem Bedürfniß entsprechend, abzumessen ist. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Instegel. 
Gegeben Homburg v. d. H., den 9. August 1871. 
(I. S.) Wilhelm. 
v. Mühler. 
Ver-
	        
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