Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 384 — 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Dalon 
zur 
Halleschen Stadt-Obligation 
A. 
Littr. B. ..... 
C. 
über 
.......... Thaler Kurant. 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons zu der vorbenannten 
Obligation die .# Serie Zinskupons für die fünf Jahre von ll.- 
18. bis zum # 18. bei der Kämmereikasse zu Halle a. d. S. 
(Trockener Stempel.) 
Halle a. d. S., den n .... 18. 
Der Magistrat. 
(Unterschriften.) 
(Anmerkung zu den Schemas für die Kupons und den Talon.) 
Die Namensunterschriften des Magistrats-Dirigenten und des zweiten Magistrats- 
Mitgliedes können mit Lettern oder Faksimile-Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder 
Kupon und Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
  
(Nr. 7877.)
	        
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