—. 391 —
Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon überhaupt
nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der
Obligation. Diese Bestimmung wird auf dem Talon besonders vermerkt.
g. 2.
Die Prioritäts-Obligalionen werden mit fünf Prozent in halbjährigen
Raten am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres von der Gesellschaftskasse in
Guben, sowie von den durch den Verwaltungsrath in öffentlichen Blättern nam-
haft zu machenden Bankiers oder Kassen ausgezahlt.
Zinsen von Prioritäts. Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah-
ren, von dem in dem betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage an) nicht
geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
F. 3.
Die Prioritäts-Obligalionen unterliegen der Amortisation, die mit dem
Jahre 1874. beginnt und alljährlich den Betrag von einem halben Prozent oder
fünftausend Thalern unter Zuschlag der durch die eingelösten Obligationen erspar-
ten Zinsen umfaßt. Die Amortisation erfolgt entweder durch den Ankauf an
der Börse bis zum Nominalwerthe oder in Folge der Kündigung durch Zahlung
des Nominalwerthes.
Es bleibt jedoch der Generalversammlung der Eisenbahngesellschaft vorbe-
halten, den Amortisationsfonds zu verstärken und so die Tilgung der Priorstäts-
Obligationen zu beschleunigen. Auch steht der Eisenbahngesellschaft das Recht
Ju,) außerhalb des Amortisationsverfahrens sämmtliche alsdann noch vorhandene
Prioritäts-Obligationen durch Ankauf bis zum Nominalwerthe oder durch die
öffentlichen Blätter zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen.
In beiden Fällen bedarf es nicht nur der Genehmigung des Staates,
sondern es wird auch der Bestimmung desselben die Art der Kündigung, Fest-
stellung der Kündigungsfrist und des Rückzahlungstermins überlassen. -
UeberbiegeschelseneAmortisationwirddemfürdasEisenbahniUnternehi
men bestellten Königlichen Kommissariate alljährlich ein Nachweis vorgelegt.
g. 4.
Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 3. zu kündigenden und zu
amortisirenden Obligationen werden jährlich im April durch das Loos in einer
Versammlung des Verwaltungsrathes, unter Zuziehung eines Notars, welcher
hierüber ein Protokoll aufzunehmen hat, bestimmt und sofort öffentlich durch
die Gesellschaftsblätter bekannt gemacht. Die Auszahlung des Nominalbetrages
dieser ausgeloosten Obligationen erfolgt am ersten Juli jeden Jahres.
Diese Versammlung ist vuekhet Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen, und es ist den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt
zu derselben gestattet. *
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem im F. 4.
dazu bestimmten Tage von der Gggellchafiskasse in Guben, sowie von den durch
(Nr. 7878.) en