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Bekanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres
Handelsministers zu treffenden Bestimmung.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privi-
legium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel
ausferligen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer
Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten
Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz Sammlung bekannt
zu machen.
Gegeben Bad Gastein, den 21. August 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
Schema A.
Prioritäts-Obligation
der
Maͤrkisch-Posener Eisenbahngesellschaft
Jeder Obligation sind zwanzig Kupons Verzinsbar zu fuͤnf Prozent.
auf dehn Jahre und ein Talon zur Erhebung M .. ....
fernerer Kupons beigegeben.
über
Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Kurant.
Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch= Posener Eisenbahngesellschaft
Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Kurant zu fordern als Antheil
an dem durch Königliches Privilegiuim vvo autorisirten Dar-
lehn vo . . . . Thalern.
Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Kupons zahlbar.
Guben, den .een .... 18.
Der Verwaltungsrath der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft.
(Stempel.) (Drei faksimilirte Unterschriften.)
N. N., Rendant.
Eingetragen sub Fol. des Repgisters.
Schema BE.