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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 380.
(Nr. 7881.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 187 1.) betreffend die Verleihung von Orden
und Ehrenzeichen an diejenigen Männer, welche sich während des Krieges
von 1870/71. durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschau-
platzes besonders ausgezeichnet haben.
A## Ihren Bericht vom 7. v. M. erkläre Ich Mich mit der Ansicht des
Staatsministeriums dahin einverstanden, daß an Männer, welche sich während
des jetzt beendeten Krieges durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegs-
schauplatzes vorzugsweise hervorgethan haben, ein bereits bestehender Orden mit
einem besonderen Abzeichen verliehen werde. Ich bestimme demgemäß zur Deko-
rirung solcher Personen die 3. und 4. Klasse Meines Kronen-Ordens, sowie das
Allgemeine Ehrenzeichen, und zwar sollen diese Dekorationen an einem weißen
sechsmal schwarzgestreiften Bande mit rothem Vorstoß getragen und für Mit-
glieder der freiwilligen Krankenpflege außerdem mit dem rothen Kreuz auf weißem
Felde von Emaille, welches an dem Ringe anzubringen ist, kenntlich gemacht
werden. Personen, die bereits im Besitze einer dieser Dekorationen am statuten-
mäßigen Bande find, haben dieselbe neben dem vorstehend bezeichneten Orden
oder Ehrenzeichen weiter zu tragen. Die diesfälligen Vorschläge sind Mir zur
Wahrung einheitlicher Grundsätze bei Verleihung dieser besonderen Auszeichnung
ausschließlich durch den Kriegsminister vorzulegen, welchem alle, die freiwillige
Krankenpflege betreffenden Anträge von Meinem Kommissarius und Militair-
Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege zugehen werden, während ihm überlassen
bleibt, bezüglich der anderweiten Anträge vorher mit den etwa betheiligten Ressort-
ministern oder nach Umständen mit dem Centralkomité der Deutschen Vereine zur
Plege im Felde verwundeter oder erkrankter Krieger in Verbindung zu treten.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Bad Ems, den 22. Juli 1871.
Wilhelm.
Für den Präsidenten des Staatsministeriums:
» . «- Gr. v. Roon.
An den Präsidenten des Staatsministeriums.
Johrgang 1871. (Nr. 7881—7883.) 53 (Nr. 7882.)
Ausgegeben zu Berlin den 26. September 1871.