Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Obligation 
des 
Heiligenbeiler Kreises 
Littr. ..... .. ... 
über 
Thaler Preußisch Kurant, 
II. Emission. 
Auf Grund der unten genehmigten Kreistägsbeschlüsse vom 
1. Februar und 14. Juli 1870. wegen Aufnahme einer weiteren Schuld von 
80,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des 
Hligenbeiler Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, 
eitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 
....... Thalern Preußisch Kurant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt 
worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1872. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem Plozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen 
von den getilgten Schuldraten. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Mai jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
  
   
  
umlaufende zu kundigen. Die ausgeloosten, sowie die 
geündigten werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
solgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ersolt sechs, 
rei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Königsberg, dem Staatsanzeiger, dem Heiligenbeiler 
Kreisblatt, der Ostpraa,zischen Zeitung und der Hartungschen Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres) von heute 
an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Or. 7778.) 2° Die
	        
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