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SchemalI.
(Erster) Zinskupon
der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Prioritäts-Obligation
Littr. B. — .. . ...
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18.
Inhaber dieses empfängt am 2. Januar (1. Juli) 18.. die halbjährigen
Zinsen der oben benannten Prioritäts-Obligation über Eintausend Thaler (Fünf.
hundert Thaler) Eekihdert Thaler) (Einhundert Thaler) mit 22 Rthlr. 15 Sgr.
(11 Rthlr. 74 Sgr.) (4 Rthlr. 15 Sgr.) (2 Rthlr. 74 Sgr.).
Berlin, den #e 18
Die Direktion der Berlin-Goörlitzer Eisenbahngesellschaft.
N. J. N. N.
Der Haupt-Rendant.
N.
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von
dem in dem betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage
sendt geschehen ist, verfallen zum Vorltheil der Ge-
ellschaft.
Schema III.
Talon
zu der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Prioritäts-Obligation
Littr. B. —iess.—....zy
Der Produzent dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe binnen Jahres-
fris, vor. ab, die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts.
Obligation neu anzufertigenden Zinskupons für die nächsten zehn Jahre, sofern
nicht von dem Inhber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion recht-
zeitig Widerspruch dagegen erhoben wird.
Berlin, den .#e . .. 18.
Die Direktion der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft.
N. N. N. N.
Der Haupt-Rendant.
N.
E— (Tr. 7899.)