Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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2) Diese Obligationen werden in Apoints zu 200 Rthlr., 100 Rthlr. und 
50 Rthlr. ausgegeben, und zwar: 
a) 50 Stuck Littr. A. von Nr. I. bis 50. à 200 Rthlr. = 10,000 Rthle.,, 
b) 660 . Tittr. B. von Nr. 51. bis 700. à 100 — 65,000 
c) 110 . Littr. C. von Nr. 701. bis 810.à 50 = 5,500 
Summa 80,500 Rthlr. 
Die Nüchahlun der ganzen Schuld von 80,500 Rthlr. geschieht aus 
einem Ti ungesonds b, welcher zu diesem Behufe durch Einschuß von 
jährlich 1 Prozent des gesammten emittirten Anleihekapitals unter Zu- 
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. 
Die Tilgung erfolgt vermittelst Ausloosung oder freihändigen Ankaufs 
der zu tilgenden Stückshl binnen spätestens 37 Jahren, vom Jahre der 
Emission ab, nach Maßgabe des aufgestellten Tilgungsplanes. Die 
Stadtgemeinde Kattowitz behält sich indessen das Recht vor, den Tilgungs- 
sonds durch größere Ausloosung oder freihändigen Ankauf zu verstärken, 
sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen auf einmal zu 
kündigen. Den Gläubigern steht kein Kändigungere t zu. 
Vom Tage der Emission der Obligationen ab werden dieselben in halb- 
jährigen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, mit 
fünf Prozent verzinst. 
5) Jeder Obligation werden zehn Zinskupons für die auf die Emission fol- 
genden zehn halbjährigen Zinstermine und ein Talon beigegeben. 
Die ferneren Zinskupons werden ebenfalls für fünfjährige Perioden 
ausgegeben. 
6) Die Ausgabe einer neuen Zinsschein-Serie, welche zuvor bekannt gemacht 
werden muß, erfolgt bei der Stadtkasse zu Kattowitz gegen Ablieferung 
des der alten Zinsschein-Serie beigedruckten Talons. Veim Verluste des 
Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons an den In- 
Hurnr iin Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- 
schehen ist. 
7) Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der auszugebenden Zinskupons, bezlehungsweise der Schuldverschrei- 
ungen, bei der Stadttase in Kattowitz in der nach dem Eintritte des 
Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
8) Mit der zur Empfangnahme des Kapitals zu präsentirenden Schuld- 
verschreibung find auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren 
Fälligkeitstermine eücksuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird 
der Betrag vom Kapitale gekürzt. 
9) Die ausgeloosten, beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche 
innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüchahlungstermine nicht erhoben 
werden, sowie die innerhalb der nächsten vier Jahre nach Ablauf des 
Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind) nicht erhobenen 
Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Kattowitz. 
10) Die Ausloosung der Obligationen erfolgt alljährlich im Monat Juli in 
öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten. Die getilgten Obligationen 
(Nr. 7900.) 65“ wer- 
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