Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 650 — 
Dieser Hypothekenbrief ist Seitens des Inhabers unkündbar, Seitens der 
National-Hypotheken Kreditgesellschaft nach vorgängiger Ausloosung und öffent- 
lichem Aufgebote nach Inhalt des Statuts in spätestens 56 Jahren einlösbar. 
Stettin, den .e. 18. 
National-Hypotheken-Kreditgesellschaft), 
eingetragene Genossenschaft zu Stettin. 
(Trockenes Siegel.) 
Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. 
fungirender Rath. Direktoren. 
Eingetragen in das Hypothekenbriefs-Register kol. W.. 
Buchhalter. 
Auszug aus dem Statute. 
§. 26. Der Gesammtbetrag aller ausgefertigten Hypothekenbriefe darf den Gesammtbetrag 
aller der Gesellschaft zustehenden unkündbaren Hypothekenforderungen zu keiner Zeit 
uͤbersteigen. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrathes sind hierfür per- 
sönlich verantwortlich. 
§. 29. Die Stchecheit für die Hypothekenbriefe und deren pünktliche Verzinsung und Aus- 
loosung wird gebildet: 
a. durch die entsprechenden HSypothekenforderungen der Gesellschaft (H. 26.); b. durch 
den Amortisationsfonds; c. durch den Reservefonds; d. durch das Grundkapital; 
e. durch das sonstige gesammte Vermögen der Gesellschaft und k. durch die Solidar- 
haft sämmtlicher Genossenschafter (& 3.). 
6 30. Der Betrag, um welchen sich die Summe der zur Sicherheit dienenden Hypotheken- 
forderungen durch Amortisation, Rückzahlung oder auf andere Weise vermindert, ist 
von den emittirten Hypothekenbriefen aus der Cirkulation zu ziehen. 
iaä Höhe des Amortisationsbestandes, wie derselbe planmäßig am Schlusfe jeden 
Jahres vorhanden sein muß, unter Hinzurechnung der freiwillig geleisteten Amorti- 
sationsbeiträge, werden die einzuffehenden Fothehndpiese ausseloost und beim Ein- 
ange mit dem Nominalbetrage baar bezahlt, insofern sie mit den noch nicht fälligen 
ons und dem Talon in kursfähigem Zustande eingeliefert werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.