Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Könilichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 19. Oktober 1871. 
(L. S.) Wilhelmm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Provinz Sessen-Rassau, Negierungebezirk Wicsbaden. 
(Stadtwappen.) 
Obligation 
der Stadt Wiesbaden 
Littr. ..... .. 
über 
.....öFJhaler Preußisch Kurant. 
Oie Stadtgemeinde Wiesbaden, vertreten durch ihren Gemeinderath, hat be- 
schlossen, zur Bezahlung der ersten Rate des Kaufpreises für das Seitens der 
Stadt acquirirte Gaswerk und zur Bestreitung der Kosten der Erbauung zweier 
Schulgebäude, sowie des weiteren Ausbaues der Hauptwasserleitung und zur 
Deckung der in den Jahren 1870. und 187 1. durch Kriegsleistungen entstandenen 
Kosten ein Anlehen von 216,000 Thalern, 
„Zweihundert und sechszehn Tausend Thalern,“ 
der Thalerwährung aufzunehmen. 
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 19. Oktober 187 1. be- 
kennt sich der Gemeinderath von Wiesbaden, vertreten durch den Vorsitzenden 
und zwei zu diesem Behufe gewählte Mitglieder desselben, Namens der Stadt- 
gemeinde Wiesbaden durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
igers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vvdo Thalern 
Preußisch Kurant,) welcher Betrag als ein Theil des obigen Anlehens zur Stadt- 
kasse gegahlt worden ist. Der Gemeinderath verspricht Namens der Stadt- 
gemeinde Wiesbaden, dieses Anlehen mit vier und ein halb vom Hundert 
(44 Prozent) jährlich, vom Emissionstage an, in halbjährlichen, am 1. Mai und 
1. November jeden Jahres fälligen Zielen zu verzinsen, auch vom nächsten Jahre 
ab allmälig und in Gemäßheit des festgestellten und am Schlusse dieser Obli- 
gation abgedruckten Tilgungsplanes aus einem zu diesem Behufe gebildeten Til- 
gungsfonds von ein und ein halb Prozent der ursprünglichen Anlehenssumme, 
unter
	        
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